Zu Stalking in der Partnerschaft kommt es dann wenn der Stalker verlassen oder zurückgewiesen wird und er sich zutiefst gekränkt fühlt.
Unter Stalking versteht man das Nachstellen, Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren einer Person. Der Stalker ruft gegen unseren Willen ständig bei uns an, bombardiert uns mit SMS, schickt Blumen und Geschenke, lauert uns auf oder nimmt Kontakt zu unserem Arbeitgeber oder Angehörigen auf.
Der Psychoterror kann bis zu Sachbeschädigungen und dem Einsatz körperlicher Gewalt reichen. Stalking-Opfer fühlen sich vom Stalker bedroht, reagieren mit Angst, Anspannung, nachlassendem Konzentrationsvermögen, Schlafstörungen, Depressionen und psychosomatischen Beschwerden.
Sie sind ständig in einer Hab-Acht-Haltung und kommen nicht mehr zur Ruhe. Um sich zu schützen, gehen sie nicht mehr aus dem Haus oder ziehen sich von ihrem Freundeskreis zurück.
Die meisten Stalker stehen in einer Beziehung zu ihrem Opfer.
Ihr Motiv für das Stalking ist: sie fühlen sich zutiefst gekränkt, weil sie vom Stalking-Opfer verlassen oder ihre Liebesbezeugungen nicht erwidert wurden. Etwa 50 Prozent der Stalking Opfer sind Personen, die sich getrennt haben. Es können aber auch Fremde und Menschen, mit denen das Opfer beruflich oder privat Kontakt hat, aus Rache zu Stalkern werden.
Anti-Stalking Gesetz
Seit März 2007 gibt es in der BRD den Straftatbestand der Nachstellung. Dies bedeutet, dass wir die Möglichkeit haben, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und bei Gericht eine Schutzanordnung gegen den Stalker (z.B. ein Kontakt- und Näherungsverbot) zu bewirken. Beratung finden Stalking-Opfer bei Beratungsstellen wie etwa der Deutschen Stalking Opferhilfe, Frauenhäusern und Selbsthilfeinitiativen.
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